- Rechtserheblichkeit
- Rẹchts|er|heb|lich|keit, die; - (Rechtsspr.): das Rechtserheblichsein.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Hoftag — Wie Kunig Rudolff vff dem tag Zu Wirtzburg ainen Landfriden gemacht vnd vfgericht hatt, Darstellung eines Hoftages aus der Chronik der Würzbürger Bischöfe, nicht zeitgenössisch Als Hoftag bezeichnet man die formlosen und unregelmäßig… … Deutsch Wikipedia
Notifikation — Bekanntmachung; Mitteilung; Ankündigung; Bekanntgabe; Offenlegung * * * No|ti|fi|ka|ti|on 〈f. 20; veraltet〉 Anzeige, Benachrichtigung * * * No|ti|fi|ka|ti|on, die; , en [frz. notification, zu: notifier < lat. notificare … Universal-Lexikon
Flächennutzungsplan — Flạ̈|chen|nut|zungs|plan 〈m. 1u〉 von einer Gemeinde aufgestellter Plan, aus dem die geplante Nutzung des Bodens (Wohnen, Gewerbe, öffentl. Gebäude usw.) hervorgeht * * * Flạ̈|chen|nut|zungs|plan, (auch:) Flạ̈|chen|nüt|zungs|plan, der: von den… … Universal-Lexikon
Präambel — Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die P. hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtserheblichkeit … Lexikon der Economics
Karfreitag — Sm std. (13. Jh.), mhd. karvrītac (oder die Klammerform kartac), entsprechend karwoche f. Stammwort Gebildet mit mhd. kar, ahd. kara, as. kara Kummer, Sorge aus g. * karō f. Sorge, Kummer , auch in gt. kara, ae. cearu f. (ne. care), anord. wohl… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache